Brandschutztüren & Tore
Die Vorschriften für Feststellanlagen
Prüfungen von Feststellanlagen für Brandschutz- und Rauchabschlüsse sind nach den Technischen Richtlinien vorbeugenden Brandschutz (TRVB) B 148 jährlich vorgeschrieben.
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht in Bescheiden oder Herstellerangaben eine kürzere Frist angegeben ist.
Die Prüfung dürfen nur von einem Fachmann oder von einer hierfür ausgebildeten Person (Brandschutzbeauftragter) durchgeführt werden.
Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse
Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Türen und selbstschließende andere Abschlüsse (z.B. Klappen, Rollläden, Tore), die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt von Feuer und Rauch durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern.
Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätkombinationen (z.B.Steuerungszentralen, Haltemagneten, Brandmelder und Unterbrechungstaster), die geeignet sind, die Funktionen von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen.
Im vorbeugenden Brandschutz ist das sogenannte Abschottungsprinzip die wirksamste Maßnahme gegen die Ausbreitung eines Brandes. Mit Feuerschutzabschlüssen werden aus betrieblichen Gründen notwendige Öffnungen (Türen, Tore usw.) im Brandfall verschlossen.
Wenn sich Feuer und Rauch in Räumen und Gebäuden unkontrolliert ausbreiten können, bedeutet das eine erhebliche Gefahr für Menschen und Sachwerte. Nicht gesicherte Fluchtwege können zur bedrohlichen Falle werden.
Entsprechend eingebaute Feuerschutztore und Türen sind daher eine wichtige Voraussetzung, um Personen- und Warenverkehr zwischen den Brandabschnitten zu ermöglichen.
Die direkte Umgebung wird mit elektronischen Brandmeldern überwacht. Feuerschutztüren und -tore werden im Ruhebetrieb durch Haftmagnete mit Gegenplatte oder Obentürschließer offen gehalten.
Automatischer Brandmelder oder manuelle Betätigung bewirken das Auslösen und damit das Schließen der Feststellanlage.
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