Brandschutztüren und Tore
Brandschutztüren und Toren werden hohe Anforderungen gestellt!!
Seit Jänner 2004 muss jede Feuerschutztüre und Rauchschutztüre ÜA gekennzeichnet sein. Dieses ersetzt die bisherigen Gutachten, da es nur dann vergeben wird, wenn die Türe alle vorgeschriebenen Prüfungen bestanden hat.
Es dürfen nur mehr Türen mit ÜA-Kennzeichnung verkauft und eingebaut werden. Es gewährleistet die Eignung als Brandschutztüre und erfüllt alle behördlichen Auflagen.
Wie sieht eine ÜA-Plakette aus?
Der Einbau einer nicht geprüften Brandschutztüre oder durch einen nicht zertifizierten ÜA-Betrieb ist nicht nur verboten, auch der Versicherungsschutz wird abgelehnt.
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
- Türblatt und Zarge (Gesamtelement) müssen gemäß ÜA Zeichen geprüft sein.
- Der Drücker muss mindestens eine Grifflänge von 100mm haben.
- Durchgehende Schlüssellöcher müssen abgedeckt sein.
- Brandschutztüren müssen selbstständig schließen.
- 2-flg. Türen müssen eine automatische Schließfolgeeinrichtung besitzen. Gläser können verwendet werden, jedoch muss das Glas der Widerstandsklasse der Türe entsprechen.
- Der Einbau hat so zu erfolgen, dass alle Kräfte auch bei temperaturbedingten Verformungen aufgenommen werden können.
- Türfeststeller oder Keile sind nicht erlaubt.
- Automatische Offenhaltevorrichtungen mit Magneten und Rauchmeldern, die im Brandfall schließen, sind erlaubt.
Im Objektbereich müssen Brandschutztüren sehr oft mit Panikverschlüssen ausgestattet sein.
Wartung: Brandschutztüren und Tore, sowie Ihre Schliessmechanismen (Türschliesser) sind Jährlich einer Wartung zu unterziehen. Diese Wartung ist zu dokumentieren.
Gerne führen wir die Wartung oder Reparatur bei Ihren Brandschutztüren und Brandschutztoren durch.
EUROMAX- Ihr starker und verlässlicher Partner- wenn es um Ihre Sicherheit geht.
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